Allgemeine
Geschäftsbedingungen

der agtsports, einer Marke der Firma AGT Bus- & Eventlogistik GmbH

Liebe Kundin, lieber Kunde,

wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir Ihnen unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorlegen, die Bestandteil unseres gegenseitigen Vertragsverhältnisses werden und die im Sinne gegenseitiger Offenheit notwendig sind.

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Buchungen eines Leistungspakets aus dem Angebot der agtsports. Die agtsports ist eine Marke der Firma AGT Bus- & Eventlogistik GmbH. Vertragspartner ist die Firma

AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912

2. Buchung (Pauschalreisen / Transferleistungen)

2.1 Die Anmeldung erfolgt durch den Bucher auch für alle in der Buchung enthaltenen Reiseteilnehmer. Der Bucher steht für die Vertragspflichten sämtlicher Mitreisenden wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, sofern er diese Verpflichtung durch eine eigene Erklärung, die durch eine gesonderte Unterschrift zu bestätigen ist, übernimmt.

2.2 Das Mindestalter für die Teilnahme an den Leistungspaketen von agtsports beträgt ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten 16 Jahre. Für Reiseteilnehmer, die zu Beginn der Reise das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne erwachsene Begleitung reisen, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich.

2.3 Bei Gruppenreisen, z.B. bei Sportmannschaften oder Jugendgruppen, tritt an die Stelle des Erziehungsberechtigten der volljährige Trainer/Betreuer, der über die erforderlichen Vollmachten verfügt. Er hat diese Vollmachten auf Verlangen nachzuweisen. 

2.4 Weicht die von uns übersandte Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot unsererseits vor, das Sie innerhalb einer Frist von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. durch Zahlung des Reisepreises) annehmen können, sofern die notwendigen Kapazitäten zum Zeitpunkt der Annahme frei sind.

3. Zahlung des Reisepreises, Verantwortung des Kunden

3.1 Unmittelbar nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises zu leisten, der Mindestbetrag einer Anzahlung beträgt 150 Euro inkl. MwSt. Der Restbetrag wird 28 Tage vor Fahrtbeginn fällig. Der Gesamtpreis ergibt sich aus der Summe der Anzahlung und dem Restbetrag.

3.2 Bei Buchungen unter 8 Wochen bis Reiseantritt ist der Gesamtpreis 28 Tage vor Reisebeginn zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 28 Tagen wird der Gesamtpreis sofort fällig.

3.3 Sollten Sie den Reisepreis nicht rechtzeitig zahlen, können Mahngebühren zu Ihren Lasten entstehen. Bei Nichtzahlung des Reisepreises vor Reiseantritt trotz Mahnung mit Fristsetzung wird der Reisevertrag kostenpflichtig storniert.

4. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Wird die Reise in Folge – bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer – höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Bucher wie auch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.

4.2 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages nur aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und die nicht von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.3 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist verpflichtet, den Kunden über eine zulässige Reiseabsage oder eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.

4.4 Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen pro Kopf bzw. Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Eingang der Reisebestätigung/Rechnung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% des Reisepreises oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, diese Rechte gegenüber der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung geltend zu machen. Hierzu wird die Schriftform empfohlen.

5. Änderungen, Umbuchungen und Rücktritt durch den Kunden

5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Aus Beweisgründen wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Nach erfolgter Buchung kann eine Änderung der Buchung ohne Bearbeitungsgebühr vorgenommen werden. Weitere Änderungen sind mit einer Bearbeitungsgebühr i. H. v. 28,00€ je Vorgang behaftet. Es wird dringend empfohlen gewünschte Vertragsänderungen, aus Beweisgründen, schriftlich einzureichen. Resultiert daraus eine Leistungsänderung können Mehrkosten entstehen, deren Höhe sich nach den Umständen des Einzelfalls richtet und die vom Kunden zu tragen sind. Diese werden dem Kunden nach intensiver Prüfung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH in Schriftform mitgeteilt. Die Umsetzung der Änderung kann erst erfolgen, wenn der Kunde die Umbuchung inkl. Mehrkosten ebenfalls schriftlich bestätigt.

5.3 Wird nach erfolgter Buchung eine Umbuchung des Termins durch den Kunden gewünscht, muss diese der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle einer Umbuchung gelten für den alten Termin die allgemeinen Stornobedingungen (siehe 5.4). Diese können nach individueller Prüfung jedoch abweichen beziehungsweise entfallen. Hinsichtlich des neuen Termins können Mehrkosten entstehen, die vom Kunden zu tragen sind. Diese werden dem Kunden nach intensiver Prüfung durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH in Schriftform mitgeteilt. Die Umsetzung der Umbuchung kann erst erfolgen, wenn der Kunde die Umbuchung inkl. Mehrkosten schriftlich bestätigt.

5.4 Im Falle des Rücktritts kann die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach nachstehenden Prozentsätzen vom Reisepreis berechnet. Es steht Ihnen frei, nachzuweisen, dass gar kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Die Stornokosten im Überblick:

Flugpauschalreisen mit Linien- oder Charterflug:

bis zum 31. Tag vor Reiseantritt

40%

ab dem 30. Tag vor Reiseantritt

60%

ab dem 14. Tag vor Reiseantritt oder bei
Nichtantritt der Reise

80% des Reisepreises;

Bei eigener Anreise, Bahn- und Busreisen

45. Tag vor Reisebeginn

15%

ab 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn

25%

ab 29. bis 15. Tag vor Reisebeginn

50%

ab 14. bis 07. vor Reisebeginn

75%

ab dem 06. Tag vor Reisebeginn oder 
bis bei Nichterscheinen

90%

5.5 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

6. Haftung

6.1 Die Haftung der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.2 Die vertragliche Haftung des Unternehmens als Reiseveranstalter für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu den Gunsten der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH.

6.3 Die Beteiligung an Sport- und anderen Aktivitäten nimmt der Kunde in eigener Verantwortung wahr. Dies gilt auch dann, wenn die Veranstaltung von agtsports organisiert wurde. Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge hat der Kunde vor Inanspruchnahme zu überprüfen. Örtliche Haus- und Nutzungsordnungen sind zu beachten. Für Unfälle, die bei Sportveranstaltungen und anderen Ferienaktivitäten auftreten, haftet der Veranstalter nur, wenn ihn ein Verschulden trifft. Es wird der Abschluss einer Unfallversicherung empfohlen.

6.4 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH haftet nicht für Leistungen, die durch einen Reiseteilnehmer im Rahmen der gebuchten Reise in Anspruch genommen werden und nicht von AGT Bus- & Eventlogistik GmbH, sondern beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen vor Ort in eigener Verantwortung vermittelt oder veranstaltet werden.

6.5 Die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH haftet nach §651 n Absatz Nr. 3 BGB nicht für Reisebeeinträchtigungen, die auf höhere Gewalt (Terrorismus, Erdbeben, Sturm, etc.), veranstalter- und leistungsfremde Streiks oder verkehrsbehindernde Beeinträchtigungen zurückzuführen sind.

7. Örtliche Sport- und Trainingseinrichtungen

Der Kunde ist verpflichtet, die örtlichen Haus-, Nutzungs- und Platzordnungen einzuhalten.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1 Wir sind berechtigt, den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung durch AGT Bus- & Eventlogistik GmbH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, es sei denn, dass das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH beruht.

8.2 Kündigen wir unter den Voraussetzungen von Ziffer 8.1, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt haben.

9. Vertragsobliegenheiten und Hinweise

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterließen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise an die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH anzuzeigen.

9.2 Sie können bei einem Mangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH verweigert wird oder nicht in einem zumutbaren Zeitraum ermöglicht werden kann.

9.3 Eine Mängelanzeige nimmt unser durchgängig erreichbares Büroteam entgegen, entsprechende Notrufnummern erhalten Sie vor Reisebeginn. Eine Eingangsbestätigung über die Mängelanzeige erhalten Sie daraufhin in schriftlicher Form per E-Mail oder SMS. Eine Anzeige ohne Kenntnisnahme durch die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH genügt nicht.

9.4 Für sämtliche Streitigkeiten wird der Unternehmenssitz der Hauptniederlassung in Hamburg als Gerichtsstand vereinbart, soweit eine Gerichtsstandvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

9.5 Ansprüche aus dem Reisevertrag können nur durch den jeweiligen Vertragspartner selbst geltend gemacht werden. Eine Abtretung dieser Ansprüche ist unzulässig.

9.6 Vertragliche Ansprüche verjähren zwei Jahre nach dem vertraglich vereinbarten Ende der Reise. Die Verjährung ist solange gehemmt, wie zwischen der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH und Ihnen Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände geführt werden. Die Hemmung endet, wenn ein Teil die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Für Ansprüche aus unerlaubter Handlung gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

10. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

10.1 Bitte informieren Sie sich über die für das jeweilige Reiseland geltenden Pass- und Visavorschriften sowie über gesundheitliche Formalitäten (Impfungen). Sollte die Durchführung der Reise aus Gründen, die auf nicht ordnungsgemäße Reisepapiere zurückzuführen sind, vereitelt oder behindert werden, übernimmt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH keine Haftung.

10.2 Ein Reisender, der bei Reiseantritt oder während der Reise nicht über vollständige und ordnungsgemäße Reisepapiere verfügt, kann von der Reise ausgeschlossen werden.  Aufwendungen werden nicht erstattet.

11. Ergänzende Vereinbarungen bei Busbeförderung

Im Fall der Buchung einer Busbeförderung gelten unsere Beförderungsbedingungen.

12. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmen

12.1 Wir informieren den Kunden im Falle der Buchung einer Luftbeförderung entsprechend der EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens sowie der jeweils gültigen Allgemeinen Beförderungsbedingungen des Unternehmens vor oder spätestens bei der Buchung der ausführenden Fluggesellschaft(en) bezüglich sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen.

12.2 Steht/stehen bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft(en) noch nicht fest, so ist die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH verpflichtet, dem Kunden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführt, wird sie den Kunden entsprechend der Regelung in Ziffer 11.1 informieren.

12.3 Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH den Kunden unverzüglich und so rasch dies mit angemessenen Mitteln möglich ist, über den Wechsel informieren.

13. Datenschutz

13.1 Unsere vollständige Datenschutzerklärung finden Sie auf der Webpage: agtsport.com /datenschutzerklaerung/.

13.2 Mit dem Zustandekommen des Vertrages bzw. Buchung erklärt sich der Bucher mit der Nutzung seiner Daten zur Abwicklung der gebuchten Reise einverstanden. Dies sind unter anderem Adress- und Kontaktdaten zur Abwicklung des Vorgangs.

13.3 Falls Sie Fragen haben oder von Ihren Rechten Gebrauch machen möchten

(z.B. Löschung von Daten) schreiben Sie an info@agtsports.com.

agtsports, eine Marke der

AGT Bus- & Eventlogistik GmbH
Hammerbrookstraße 94
20097 Hamburg
Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: HRB 90912
Geschäftsführerin: Heike Januzi-Schlatermund

Fehlverhalten melden

Sobald Vorfälle oder Geschäftspraktiken der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH bekannt sind, bei denen Sie Zweifel haben, ob sie im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften, dem Code of Conduct oder anderen Richtlinien der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH stehen, können Sie diese nun melden.

Nicht nur die Unterstützung der Mitarbeitenden, sondern auch die Mithilfe der Kunden und Geschäftspartner ist von hoher Bedeutung. Nur so kann unverzüglich reagiert und Schaden abgewendet bzw. minimiert werden. Im Idealfall ist das Problem direkt und vertrauensvoll, mit einer Ansprechperson bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH zu besprechen. Dadurch kann schnell und ohne Umwege eine Lösung gefunden werden.

Allerdings kann es Situationen geben, in denen dieser direkte Weg nicht gangbar erscheint. Für diesen Fall ist ein hierauf spezialisierter rechtsanwaltlicher Ombudsmann (Vertrauensanwalt) als interne und externe Meldestelle bei der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH eingerichtet. Die Hinweise werden vertraulich entgegengenommen. Die meldende Person kann offen unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten mit ihm kommunizieren. So sind Rückfragen zum Sachverhalt möglich, was sich mitunter als sehr hilfreich erweist. Soweit gewünscht, wird dabei aber nicht die Identität des Meldenden offengelegt.

Sofern dem Vertrauensanwalt gegenüber, die Identität nicht preisgegeben werden soll, können Hinweise online und anonym über das nachfolgende Hinweisgeberportal abgegeben werden. Auch anonymen Hinweisen wird nachgegangen.

Es wird darauf vertraut, dass keine Hinweise in unredlicher Absicht abgegeben werden. Falschmeldungen können rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Mit Hilfe von diesem Meldesystem stellt die AGT Bus- & Eventlogistik GmbH sicher, dass jeder Hinweis sorgfältig geprüft wird und dadurch dem Meldenden in keine Nachteile entstehen.

Der Vertrauensanwalt der AGT Bus- & Eventlogistik GmbH ist unter nachfolgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Compliance Officer Services Legal

Rechtsanwalt Stephan Rheinwalt
Telemannstrafle 22
53173 Bonn
s.rheinwald@cos-legal.eu
Tel.: 0228/ 35036291
Mobil: 0171/7722906
Fax: 0228/ 35036292